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Achtung Bauunternehmer! Grundstück mit Altbestand zur Bebauung in zentrumsnaher Lage von Oldenburg

26135 Oldenburg

Eckdaten

Objektnummer 290424

Grundstück 1.783 m²

Ihr Ansprechpartner

Vorname Thomas

Nachname Scheufen

Telefon 00494419721350

E-Mail info@immobilien-friedrichs.de

Kaufpreis 475.000 €

Courtage 7,14 % inkl. MwSt.

Merkmale

Beschreibung Nutzen Sie die Gelegenheit, im beliebten Oldenburger Stadtteil Osternburg einen attraktiven Bauplatz zu erwerben! Das Grundstück bietet vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten – unter anderem die Errichtung von Einfamilien-, Reihen-, oder Doppelhäusern, jeweils mit der Option zur Ergänzung durch passende Nebengebäude. Der gültige Bebauungsplan weist die Fläche als Allgemeines Wohngebiet (WA I) aus (weitere Informationen finden Sie in unserem Exposé). Zwei der drei Häuser auf dem Grundstück sind derzeit unbefristet vermietet, während eines leersteht und sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Die konkreten Bebauungsmöglichkeiten und Optionen erläutern wir Ihnen bei ernsthaftem Kaufinteresse gern im persönlichen Gespräch.

Lage & Beschreibung

PLZ Ort 26135 Oldenburg

Lage Die Lage des Baugrundstückes ist geprägt von einer ruhigen, familienfreundlichen Wohnlage mit überwiegend gepflegten Einfamilien- und Doppelhäusern. Durch die zentrale und zugleich ruhige Lage sind sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs schnell erreichbar. Supermärkte, Bäckereien, Ärzte, Apotheken sowie Kindergärten und Schulen befinden sich in unmittelbarer Umgebung oder sind in wenigen Minuten erreichbar. Auch die Oldenburger Innenstadt ist nur etwa 10 Fahrradminuten entfernt und bietet vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und kulturelle Angebote.

 

Dieses Inserat stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar, sondern dient ausschließlich der Information und Kontaktanbahnung. Eine Kontaktanfrage über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular ist unverbindlich und begründet für sich genommen noch keinen Maklervertrag und keine Provisionspflicht. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Interessent nach gesondertem Hinweis auf die Provisionspflicht und die Vertragsbedingungen ausdrücklich oder in Textform erklärt, die Maklerleistung provisionspflichtig in Anspruch nehmen zu wollen.

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