Ihre Cookie-Einstellungen

Wir verwenden notwendige Session-Cookies um unsere Webseite möglichst kompfortabel zu gestalten.

Darüber hinaus möchten wir gerne Google-Analytic-Cookies speichern um unsere Inhalte weiter zu optimieren und möglichst für Sie passende Informationen zur Verfügung stellen zu können. Außerdem nutzen wir Daten der Oldenburger Volksbank um Ihnen Finanzierungsinformationen zur Verfügung stellen zu können.

Ablehnen Zustimmen

zurück
weiter
Kaufen Verkaufen Mieten Vermieten Finanzieren Merkliste 

Ca. 8 ha landwirtschaftliche Flächen (Grünland und Wald) in ländlicher Lage in Edewecht-Jeddeloh I

26188 Edewecht

Eckdaten

Objektnummer 321003

Grundstück 81.689 m²

Ihr Ansprechpartner

Vorname Andrea

Nachname Schrand

Telefon 0049440393390

E-Mail info@immobilien-friedrichs.de

Kaufpreis 179.000 €

Zusatz Mindestforderung, gg. Höchstgebot

Courtage 7,14 % des Kaufpreises inkl. 19,00 % MwSt.

Merkmale

Beschreibung Bei diesem Immobilienangebot handelt es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen, die sich in ca. 4,5 ha Grünland / Weidefläche auf zwei Flurstücken und ca. 3,6 ha nahezu komplett bewaldetes Gebiet (Ausgleichsfläche) auf einem Flurstück aufteilen. Weitere Angaben zu den jeweiligen Größen und Bodenschätzungen sowie zum Vertrag bezüglich der Ausgleichsflächen finden Sie auf den Innenseiten des Exposés. Die Flächen sind derzeit ungekündigt verpachtet mit einer vertraglich festgelegten Verlängerung jeweils für ein Jahr. Die jährlichen Pachteinnahmen betragen 1.772,76 €.

Lage & Beschreibung

PLZ Ort 26188 Edewecht

Lage Die Flächen befinden sich in Edewecht-Jeddeloh I in ruhiger, ländlicher Lage, wobei eines der Flurstücke (Grünland) direkt vom befestigten „Kiebitzweg“ zu befahren ist. Die zweite Grünlandfläche sowie die bewaldete Fläche grenzen rückwärtig direkt an.

Ausstattung

Für weitere Details fordern Sie gerne unser ausführliches Exposé an.

 

Dieses Inserat stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar, sondern dient ausschließlich der Information und Kontaktanbahnung. Eine Kontaktanfrage über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular ist unverbindlich und begründet für sich genommen noch keinen Maklervertrag und keine Provisionspflicht. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Interessent nach gesondertem Hinweis auf die Provisionspflicht und die Vertragsbedingungen ausdrücklich oder in Textform erklärt, die Maklerleistung provisionspflichtig in Anspruch nehmen zu wollen.

Exposé anfordern