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Gepflegter Bungalow (modernisierungsb.) mit großzügigem Garten und Doppelgarage in Edewecht-Husbäke
26188 Edewecht
Eckdaten
Objektnummer 171664
Baujahr 1973
Wohnfläche 96 m²
Nutzfläche 70 m²
Zimmer 3
Grundstück 1.615 m²
Verfügbar ab bezugsfrei
Ihr Ansprechpartner
Vorname Stefan
Nachname Hungerland
Telefon 0049440393390
E-Mail info@immobilien-friedrichs.de
Kaufpreis 220.000 €
Courtage 3,57 % des Kaufpreises inkl. 19,00 % ges. MwSt.
Merkmale
Terrassen 1
Badezimmer 1
Küche 1
Beschreibung Dieses solide und gepflegte Wohnhaus überzeugt durch seine vielseitigen Gestaltungsmöglichkeiten und eine durchdachte, ebenerdige Raumaufteilung. Diese Immobilie eignet sich insbesondere für Alleinstehende, Paare oder auch kleine Familien und bietet ein angenehmes, ebenerdiges Wohnumfeld mit viel Potenzial zur individuellen Gestaltung. Es unterteilt sich in ein gemütliches Wohn- und Esszimmer mit wärmendem Kachelofen sowie Zugang zum Garten, anliegender Küche mit Speisekammer, Schlafzimmer, Kinder-, Gäste- oder Arbeitszimmer, Badezimmer, separates WC sowie einen Flur- und Eingangsbereich mit Zugang zum Dachboden. Die großzügigen Gartenflächen im vorderen sowie hinteren Grundstücksbereich schaffen viel Raum zur Erholung und persönlichen Gestaltungsfreiheit. Seitlich am Wohnhaus befindet sich die windgeschützte und überdachte Terrasse, die zu jeder Jahres- und Wetterlage einen angenehmen Rückzugsort anbietet. Abgerundet wird das Angebot durch eine großzügige Doppelgarage mit integrierter Werkstatt und ausreichend Stellfläche, sodass neben Fahrzeugen auch bspw. ein Wohnmobil problemlos untergebracht werden kann.
Lage & Beschreibung
PLZ Ort 26188 Edewecht
Lage Sämtliche Einkaufs- und Versorgungseinrichten, Ärzte, Apotheken, Schulen und Kindertagesstätten befinden sich in ca. 5 km Entfernung in Ortskern von Edewecht.
Ausstattung
Für nähere Details fordern Sie gerne unser ausführliches Exposé an.
Dieses Inserat stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar, sondern dient ausschließlich der Information und Kontaktanbahnung. Eine Kontaktanfrage über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular ist unverbindlich und begründet für sich genommen noch keinen Maklervertrag und keine Provisionspflicht. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Interessent nach gesondertem Hinweis auf die Provisionspflicht und die Vertragsbedingungen ausdrücklich oder in Textform erklärt, die Maklerleistung provisionspflichtig in Anspruch nehmen zu wollen.


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