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Großes Baugrundstück mit abrisswürdigem Altbestand (Wohnhaus mit Nebengeb.) in Edewecht-Osterscheps

26188 Edewecht

Eckdaten

Objektnummer 250857

Grundstück 2.612 m²

Verfügbar ab nach Vereinbarung

Ihr Ansprechpartner

Vorname Kim

Nachname Pleyn

Telefon 04403933917

E-Mail info@immobilien-friedrichs.de

Kaufpreis 105.000 €

Zusatz Kaufpreis = Mindestforderung, gegen Höchstgebot

Courtage 3,0 % des Kaufpreises inkl. 19 % MwSt.

Merkmale

Beschreibung Auf diesem sehr großzügigen Grundstück ohne Baulasten in ruhiger, ländlicher Wohnsiedlungslage befindet sich derzeit noch ein älteres Wohnhaus mit Nebengebäude. Aufgrund der maroden Bausubstanz des Hauses ist hier ein Abriss mit anschließender Neubebauung zu empfehlen. Bedingt durch die Außenbereichslage besteht für das Grundstück kein Bebauungsplan, so dass sich die bauliche Nutzbarkeit nach § 35 BauGB richtet. Somit besteht zum einen nach dem Abriss des Altbestandes die Möglichkeit, ein neues Einfamilienhaus zu errichten, zum anderen kann ein Anbau an das derzeit noch bestehende Wohnhaus vorgenommen werden. Dies wäre durch eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde / dem Landkreis Ammerland zu klären. Auch sind wir Ihnen gern dabei behilflich, die Möglichkeit einer Umsetzung Ihres Bauvorhabens zu erörtern und zu klären.

Lage & Beschreibung

PLZ Ort 26188 Edewecht

Lage Der Ortsteil Osterscheps der Gemeinde Edewecht befindet sich lediglich ca. 4 km vom Zentrum mit allen Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen entfernt und ist somit bequem mit dem Pkw in nur 6 Minuten erreichbar.

Ausstattung

Eine Teilung des Grundstückes für eine Bebauung mit 2 Wohnhäusern ist lt. Auskunft der Gemeinde Edewecht aus folgenden Gründen NICHT möglich:
Der bebaute Bereich an dieser Straße ist als Splittersiedlung im Außenbereich einzuordnen. Dort herrscht durchgängig eine einheitl. Straßenfrontbreite von ca. 36 m vor. Jedes der Grundstücke ist mit nur einem Wohngebäude bebaut. Neben der einheitl. Grundstücksbreite u. Zahl der Wohngebäude je Grundstück ist die Bebauungsstruktur auch dadurch geprägt, dass die Wohngebäude einen Abstand von mind. 12-13 m untereinander aufweisen.
Mit der Zulassung eines freistehenden Einfamilienhauses auf einer separierten Teilfläche würde die Bebauungsstruktur im Bereich der Siedlung erstmals unterbrochen. Da dies im Falle von zukünftigen Ersatz- u. Neubauüberlegungen auf den übrigen Grundstücken zu einer Verdoppelung der Zahl der Wohngebäude führen könnte, wäre eine Beeinträchtigung öffentl. Belange gem. § 35 BauGB zu befürchten, sodass die Errichtung eines weiteren Einfamilienhauses auf dem Grundstück aus Sicht der Gemeinde Edewecht nicht mögl. ist.
Der Neubau eines Einfamilienhauses könnte hier im Einzelfall demnach nur als sonstiges Vorhaben gem. § 35 BauGB zugelassen werden, wenn seine Ausführung o. Benutzung öffentl. Belange gem. § 35 BauGB nicht beeinträchtigt. Dies ist hier nach Auffassung der Gemeinde Edewecht aber der Fall, da das Vorhaben eine als Beeinträchtigung öffentl. Belange definierte Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt.
Somit ist dieses Angebot für Interessenten reizvoll, die den Erwerb eines großen, ländlich gelegenen Grundstückes für die Errichtung eines Einfamilienhauses anstreben und den notwendigen Abriss des Altbestandes in Kauf nehmen.
Das Grundstück hat an der Straßenfront eine Breite von ca. 36 m u. eine Tiefe von ca. 72 m. Das bestehende Wohnhaus befindet sich etwa 9 m von der Straße entfernt.
Anschlüsse an das Wasser-, Strom- u.Telekommunikationsnetz sind vorhanden, jedoch kein Gasanschluss.

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