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Großzügiges Baugrundstück mit Altbaubestand in ruhiger Wohnlage am Kanal in Jheringsfehn

26802 Moormerland

Eckdaten

Objektnummer 210853-1

Baujahr 1978

Wohnfläche 66 m²

Nutzfläche 16 m²

Zimmer 3

Grundstück 1.248 m²

Ihr Ansprechpartner

Vorname Kim

Nachname Pleyn

Telefon 04403933917

E-Mail info@immobilien-friedrichs.de

Kaufpreis 120.000 €

Courtage 3% des Kaufpreises inkl. 19% MwSt.

Merkmale

Terrassen 1

Badezimmer 1

Beschreibung ** Energieausweis wurde beantragt! **
Es besteht die Möglichkeit, auf diesem Grundstück (mit Altbestand) mit optimaler Süd-West-Ausrichtung ein Wohn- oder Doppelhaus mit Garage zu errichten. Grundlage für einen Neubau gemäß § 34 Baugesetzbuch ist, dass sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Diese Voraussetzung trifft bei dem Grundstück zu, wie mehrere Neubauten entlang des Kanals bereits beispielhaft darstellen.

Lage & Beschreibung

PLZ Ort 26802 Moormerland

Lage Das Immobilienangebot liegt in ruhiger Siedlungslage am Kanal „Neue Beekswieke“ in der Nähe zum Zentrum von Moormerland – Warsingsfehn. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Apotheken sind in wenigen Minuten in Warsingsfehn erreichbar. Eine gute Verkehrsanbindung auch zu den umliegenden Städten Leer, Aurich und Emden sowie zu überregionalen Bereichen ist durch die Anbindungen an die A 28 und A 31 gegeben

Ausstattung

Erläuterung zum § 34 Baugesetzbuch sowie Textliche Festsetzung:

„Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“

Für das angebotene Hausgrundstück bedeutet dieses, dass im Falle einer Neubauplanung ein Wohngebäude als Ein- oder Zweifamilienhaus oder auch ein Doppelhaus jeweils mit einem Nebengebäude (Garage/Geräte) ersatzweise für den vorhandenen Flachdachbungalow errichtet werden kann. Nähere Details zu einem Neubauvorhaben sind in dem Fall vorab mit der Gemeinde Moormerland und/oder mit dem Landkreis Leer abzustimmen. Gegebenenfalls ist die Einreichung einer Bauvoranfrage über die Gemeinde Moormerland beim Landkreis Leer erforderlich.

Somit besteht einerseits die Möglichkeit, den vorhandenen Bungalow für eigene Zwecke zu nutzen und entsprechend herzurichten oder zu erweitern. Alternativ ermöglicht die vorhandene nachbarschaftliche Bebauung, ein vergleichbar großes Neubauvorhaben zu verwirklichen, welches im erheblichen Umfang größer sein darf als der vorhandene Bungalow! Wir halten insofern die Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines Doppelhauses für genehmigungsfähig.

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