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Jetzt vormerken! Attraktive Neubau-Büroflächen im Nordwest Campus in Oldenburg-Etzhorn
26125 Oldenburg
Eckdaten
Objektnummer 220369
Baujahr 2027
Verfügbar ab November 2027
Ihr Ansprechpartner
Vorname Leonie
Nachname Dierks
Telefon 004944197213528
E-Mail info@immobilien-friedrichs.de
Courtage 2 Monatskaltmieten zzgl. 19 % Mehrwertsteuer
Merkmale
Beschreibung Moderne Büroflächen im Nordwest Campus
Im Nordwest Campus entstehen 11 hochwertige Büroeinheiten, die ein modernes und flexibles Arbeitsumfeld für Unternehmen bieten. Ergänzt wird das Konzept durch PKW- und Fahrradstellplätze sowie eine Kinderbetreuung direkt im Gebäude – ideale Voraussetzungen für einen zukunftsorientierten Arbeitsalltag.
Sichern Sie sich schon jetzt die Möglichkeit, Teil dieses innovativen Standorts zu werden. Gerne stellen wir Ihnen die Grundrisse zur Verfügung, informieren Sie über die verfügbaren Büroeinheiten und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich vormerken – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Lage & Beschreibung
PLZ Ort 26125 Oldenburg
Lage Optimale Lage mit hervorragender Verkehrsanbindung
Der Nordwest Campus an der Wilhelmshavener Heerstraße 260 in Oldenburg überzeugt durch seine ausgezeichnete Erreichbarkeit. Die Autobahnen A28, A29 und A293 sind in wenigen Minuten erreichbar und sorgen für eine optimale Anbindung in alle Richtungen. Die Oldenburger Innenstadt erreichen Sie mit dem Fahrrad in nur etwa 15 Minuten. Auch der öffentliche Nahverkehr ist hervorragend angebunden – eine Bushaltestelle befindet sich nur rund fünf Gehminuten vom Campus entfernt. So profitieren Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen von kurzen Wegen und einer idealen Infrastruktur.
Ausstattung
*Energieausweis wurde beantragt*
Dieses Inserat stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar, sondern dient ausschließlich der Information und Kontaktanbahnung. Eine Kontaktanfrage über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular ist unverbindlich und begründet für sich genommen noch keinen Maklervertrag und keine Provisionspflicht. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Interessent nach gesondertem Hinweis auf die Provisionspflicht und die Vertragsbedingungen ausdrücklich oder in Textform erklärt, die Maklerleistung provisionspflichtig in Anspruch nehmen zu wollen.


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