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Moderne 3-Zimmer-Wohnung mit Westbalkon und TG-Stellplatz in begehrter Lage von Bad Zwischenahn
26160 Bad Zwischenahn
Eckdaten
Objektnummer 112299
Baujahr 2002
Wohnfläche 84 m²
Nutzfläche 8 m²
Zimmer 3
Verfügbar ab nach Absprache
Ihr Ansprechpartner
Vorname Marie
Nachname Steenken
Telefon 00494403933925
E-Mail info@immobilien-friedrichs.de
Kaufpreis 349.000 €
Zusatz inkl. hochwertiger Einbauküche
Courtage 3,57 % des Kaufpreises inkl. 19,00 % MwSt.
Merkmale
Balkone 1
Badezimmer 1
Küche 1
Energieausweis
Effizienzklasse C
Energieausweis Verbrauch
Verbrauchskennwert 96,00 kWh/(m² a)
Energieträger Gas
Beschreibung Diese Wohnung befindet sich im I. Obergeschoss eines gepflegten Mehrparteienhauses im Zentrum von Bad Zwischenahn. Der Zugang zur Wohnung erfolgt barrierefrei über den in der Tiefgarage startenden Fahrstuhl. Sie überzeugt durch Ihre praktische Raumaufteilung und verfügt über einen lichtdurchfluteten Wohn-, Ess- und Kochbereich mit Zugang zum Westbalkon, großzügiges Schlafzimmer, Büro oder Gästezimmer, HWR, Gäste-WC, Badezimmer mit Waschmaschinenanschluss sowie den Flurbereich. Des Weiteren bietet Ihnen diese Wohnung einen großzügigen Kellerraum sowie einen zugeordneten Stellplatz in der Tiefgarage. Die doppelt isolierverglasten Fenster sorgen zudem für einen optimalen Schallschutz, sodass die nahegelegene Bahnstrecke nicht wahrnehmbar ist.
Lage & Beschreibung
PLZ Ort 26160 Bad Zwischenahn
Lage In Verbindung mit der hochwertigen Bauausstattung ist die Lage der Wohnung somit hervorragend konzipiert. Das Mehrparteienhaus liegt demnach in absolut zentraler und begehrter Lage im beliebten Kur- und Erholungsort Bad Zwischenahn. Sämtliche Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Ärzte, Apotheken und Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe und sind bequem zu Fuß zu erreichen. Auch die beliebte Flaniermeile des Ortes ist nur wenige Gehminuten entfernt.
Ausstattung
Für nähere Details fordern Sie gerne unser ausführliches Exposé an.
Dieses Inserat stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Maklervertrags dar, sondern dient ausschließlich der Information und Kontaktanbahnung. Eine Kontaktanfrage über Telefon, E-Mail oder Kontaktformular ist unverbindlich und begründet für sich genommen noch keinen Maklervertrag und keine Provisionspflicht. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt erst zustande, wenn der Interessent nach gesondertem Hinweis auf die Provisionspflicht und die Vertragsbedingungen ausdrücklich oder in Textform erklärt, die Maklerleistung provisionspflichtig in Anspruch nehmen zu wollen.


info@immobilien-friedrichs.de