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Rund um den Bau

Förderprogramm energetische Altbausanierung (Einzelmaßnahmen)
Stadt Oldenburg

Das städtische Förderprogramm zur energetischen Altbausanierung bietet Barzuschüsse bei der Finanzierung der Wärmedämmung von Außenwänden, Dächern, Keller- und obersten Geschossdecken, dem Austausch von Fenstern und Außentüren und der Heizungserneuerung.

Förderzusagen sind möglich, sobald der städtische Haushalt genehmigt ist (voraussichtlich April 2018).
Es besteht aber schon jetzt die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zu stellen. Hierzu benutzen Sie bitte das unten stehende Antragsformular. Wichtig hierbei ist auch die Abgabe der Angebote zu den jeweiligen Gewerken. Sofern Sie mit der Sanierungsmaßnahme bereits vor der bestandskräftigen Zusage beginnen wollen, müssen Sie einen formlosen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen.

Allen interessierten Hausbesitzern kann zusätzlich als Alternative die Fördermöglichkeiten der KfW empfohlen werden. Sei es durch die zinsgünstige Finanzierung in Form eines Kredites oder durch einen einmaligen Zuschuss. Hierzu benötigen Sie einen qualifizierten Energieberater, der Sie bei Ihrem Bauvorhaben und Antragstellung begleitet.

Nähere Hinweise finden Sie auf der Seite der Stadt Oldenburg:

http://www.oldenburg.de/microsites/energie-klimaschutz/foerderung.html

Kinderzulage bei Wohn-Riester
Interessant dürfte auch ein Blick auf die Kinderzulage bei Wohn-Riester sein. Bis zu 300 Euro pro Jahr sind pro Kind möglich. Wenn Ihr Kind nach dem Jahr 2008 geboren wurde, erhalten Sie eine staatliche Förderung in Höhe von 300 Euro pro Jahr. Ist Ihr Kind vor 2008 geboren, werden jährlich 185 Euro

gezahlt.

Baukindergeld 2018

Ein Plus für die Familie. Baukindergeld erhalten Sie für Ihre „Einzige“ und „selbstgenutzte“ Immobilie, wenn der Kaufvertrag ab dem 01.01.2018 unterzeichnet oder Sie ab diesem Zeitpunkt eine Baugenehmigung erhalten haben.

Weitere Voraussetzungen für Ihre Förderung
-In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
-Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
-für Familien mit Kindern und Alleinerziehende

Welche Förderung bekommen Sie?
12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)

Wo beantragen Sie die Förderung?
nach Ihrem Einzug einfach online beantragen im KfW-Zuschussportal
www.kfw.de/baukindergeld

Bebauungspläne Online abrufbar
Sie möchten die Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstückes prüfen? Nutzen Sie die Online-Abfrage auf den jeweiligen Gemeindeseiten oder beim Landkreis. U. a. stellen die Stadt Oldenburg sowie der Landkreis Ammerland diesen Service kostenlos zur Verfügung.

Die Internetdarstellung ersetzt aber keine Fachauskunft direkt über die jeweilige Behörde!

Ammerland: https://gisportal.kdo.de/MapSolution/apps/app/client/Internet/i004/buergerportal

Oldenburg: http://gis4ol.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=518f7367f5a44771a82fd3891f567652