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Vielseitige Bebauungsmögichkeiten auf großem Grundstück mit Bestandsimmobilie in Bad Zw´ahn-Ohrwege

26160 Bad Zwischenahn

Eckdaten

Objektnummer 201023

Grundstück 2.172 m²

Verfügbar ab nach Vereinbarung

Ihr Ansprechpartner

Vorname Thomas

Nachname Scheufen

Telefon 0441-972135-0

E-Mail info@immobilien-friedrichs.de

Kaufpreis 475.000 €

Zusatz Mindestforderung für das Gesamtgrundstück, gegen Höchstgebot
(bei Einzelvergabe 220,- € / m²)

Courtage 6,0 % inkl. MwSt. bei Erwerb und anschließender Neubebauung

Merkmale

Beschreibung Ein- bis Zweifamilienhaus- bzw. Doppelhausbebauung möglich bei individueller Teilung des Gesamtgrundstückes in bis zu vier Einzelbauplätze!

Auf diesem großzügigen Grundstück in beliebter, ruhiger Siedlungslage befinden sich ein geräumiges Wohnhaus mit viel Platz für eine große Familie (bzw. mehrere Generationen) sowie ein Nebengebäude. Gartenliebhabern bieten sich hier ideale Möglichkeiten zur Entfaltung. Die Immobilie ist sowohl für die private Nutzung als zu sanierendes Wohnhaus, als auch für Bauunternehmen interessant (z. B. Entnahme der Bestandsimmobilie mit anschließender Neubebauung, nähere Infos zu den einzelnen Bebauungsmöglichkeiten können Sie unserem ausführlichen Exposé entnehmen, das wir Ihnen auf Anfrage gern zukommen lassen). Laut gültigem Bebauungsplan Nr. 38 I „Altenkamp“ befindet sich das Grundstück in einem Allgemeinen Wohngebiet und kann mit Einzel- und / oder Zweifamilien- bzw. Doppelhäusern bebaut werden (I-geschossige, offene Bauweise, GRZ 0,3). Bei näherem Interesse an einem Erwerb zur Neubebauung erläutern wir Ihnen gerne die Möglichkeiten.

Lage & Beschreibung

PLZ Ort 26160 Bad Zwischenahn

Lage Alle Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen sowie Ärzte und Apotheken sind nur ca. 2 km entfernt und somit bequem mit dem Fahrrad oder Pkw (ca. 4 min.) zu erreichen. Das Zwischenahner Meer mit Kurpark ist lediglich ca. 2,9 km entfernt.

Ausstattung

Folgende Optionen für eine Bebauung können umgesetzt werden:

1.drei Bauplätze für jeweils ein Einfamilienhaus mit Carport und Erhalt der Bestandsimmobilie
2.vier Bauplätze für jeweils ein Einfamilienhaus mit Carport (bei Entnahme der Bestandsimmobilie)
3.drei Bauplätze für jeweils ein Zweifamilienhaus bzw. Doppelhaus (insgesamt sechs Wohneinheiten mit drei Doppelcarports)
4.Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und einem Zweifamilienhaus bzw. Doppelhaus (insgesamt vier Wohneinheiten mit zwei Einzelcarports und einem Doppelcarport)

Skizzen zu den Bebauungsmöglichkeiten finden Sie in unserem ausführlichen Exposé.

Das Gesamtgrundstück kann bei Bedarf in vier Einzelgrundstücke mit einem gemeinschaftlichen Zuwegungsbereich aufgeteilt werden. Zu beachten sind bei einer Neubebauung die vorgeschriebenen Baugrenzen von

-5 Metern im straßenseitigen, südöstlichen Bereich des Grundstückes
(40 m x 5 m = 200 m² nicht bebaubar) sowie von

-6 Metern im rückwärtigen, nordwestlichen Bereich (40 m x 6 m = 240 m² nicht bebaubar),
siehe auch Bebauungsplan Nr. 38 I – Altenkamp in diesem Exposé.

Weiterhin zu berücksichtigen sind zwei auf dem Grundstück stehende schützenswerte Bäume (Eiche und Walnuss). Die Bebauungsmöglichkeiten sind grundsätzlich mit dem zuständigen Landkreis und der Gemeinde zu klären.

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